Führerscheingutachten
Für die Führerscheine C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten. Für die Klassen A und B ist dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe erforderlich, sonst reicht ein augenärztliches Attest.
Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein alle 5 Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt nötig.
Dieses Führerscheingutachten beinhaltet die Überprüfung
- des Gesichtsfeldes
- des Farbempfindens
- des räumlichen Sehens und
- der zentralen Sehschärfe
- des Nacht- und Dämmerungssehens
Außerdem werden die Augen auf organische Veränderungen und versteckte Schielstellungen untersucht.