Führerscheingutachten

Für die Führerscheine C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten. Für die Klassen A und B ist dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe erforderlich, sonst reicht ein augenärztliches Attest. 

Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein alle 5 Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt nötig. 

Dieses Führerscheingutachten beinhaltet die Überprüfung 

  • des Gesichtsfeldes
  • des Farbempfindens
  • des räumlichen Sehens und
  • der zentralen Sehschärfe
  • des Nacht- und Dämmerungssehens

Außerdem werden die Augen auf organische Veränderungen und versteckte Schielstellungen untersucht.

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Praxis Rüdersdorf
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Praxis Erkner
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